Raparlier, Philippe-Joseph

(Übersetzung aus: Biogr. nation. de Belgique)

Rechtsgelehrter, lebte im 18. Jahrhundert. Er war Rechtsanwalt am Parlament von Flandern in Douai. Man besitzt von ihm:

1. Denkschrift für den Grafen de Renesse, die mehrere Rechtsfragen enthält. Douai, Jean-Francois Willerval, 1736; Folio format von 250 Seiten.

2. Auseinandersetzung mit dem Buchstaben und dem Geist der Hauptverfassungs- urkunden (chartes générales) des Hainaut (Henne gau), die als Anschlag- zettel, königliche Anordnungen, und als besondere Gewohnheitsrechte verschiedener Hauptorte zusammengefaßt das Gesetz dieser Provinz bilden; mit einigen Anmerkungen zu gewissen veralteten, unklaren, ungebräuchlicher Ausdrücken, die dort vorkommen, und Anmerkungen im Zusammenhang mit Kapiteln, die den Hauptteil des Code Nervien bilden, über die Verständ- lichkeit darin, und um den wahrhaften Sinn festzulegen. Douai, Gebr. Derbaix, 1771, Format 4° mit xxxii u. 592 Seiten, dazu 4 Blätter mit Tafeln. Die Arbeit ist Marin-Jean-Baptiste-Nicolas d’Aine zugeeignet, Ritter, Berater des Königs, Intendant für Justiz, Polizei, und Finanzen in Navarra, Béarn, und einem Teil von Guyenne. Die Anmerkungen sind besonders vom Gesichtspunkt des französischen Hainaut aus geschrieben.

3. Anschlagzettel, Erlasse, und Anordnungen, die die Hauptverfassungsurkunden des Haynaut, die Leute der „toten Hand“ (unveräußerliches Gut), und andere Tagesfragen betreffen, zur Benutzung durch den Praktiker. Douai, Gebr. Derbaix; Format 4°. Fortsetzung der vorigen Arbeit.

Raparlier wurde mehrere Male von Merlin zur Unterstützung seiner Ansichten angerufen. Es ist jedoch zu bemerken, daß seine Auslegungen dem österrei- chischen Hainaut nicht immer annehmbar sein konnten. Übrigens hat er zu häufig angenommen, daß die Verfügungen der alten Gesetze dieses Landes kl wären und keines besonderen Kommentars benötigten.

Léop. Devillers.

Merlin, Répertoire universel et raisonné de jurisprudence. – H.-R. Duthilloe ul, Bibliographie douaisienne (1842), p. 275, 297. – J. De Le Court, Introduction générale aux coutumes du Hainaut, p. CLXI-CLXII.

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